Die Zulassung der Herkunftsbezeichnung Empordà-Costa Brava für die empordanesischen Weine im Jahr 1975 durch das Landwirtschaftsministerium (Verordnung vom 19. Mai 1975, veröffentlicht im spanischen Amtsblatt BOE Nr. 153 vom 27. Juni) stellte die lang erwartete offizielle Anerkennung dafür dar, dass diese Weine das Niveau an Prestige und Qualität erreicht haben, um mit dem Wein anderer Herkunftsorte auf dem Markt zu konkurrieren.
Dies entsprach einem alten Bestreben der Winzer der Gegend, die die Formalitäten für die Herkunftsbezeichnung schon Anfang der 60er Jahre eingeleitet hatten. Die feste Entschlossenheit der Hersteller und Abfüller spielte bei der Erlangung dieser Rechtssituation eine entscheidende Rolle.
Mit der Verordnung ARP/63/2006 vom 16. Februar, veröffentlicht im katalanischen Amtsblatt DOGC Nr. 4585 vom 3. März 2006 wurde das neue Reglement der Herkunftsbezeichnung Empordà verabschiedet und an das katalanische Weinregelungsgesetz angepasst.
Der Regulierungsrat wacht über die Erfüllung des Reglements und kontrolliert den gesamten Vorgang des Anbaus und der Weinbereitung der Weine mit DO Empordà, um ihre Herkunft und Qualität zu gewährleisten. Außerdem fördert er technische Studien und legt dabei besonderen Wert auf Anreize zur Herstellung von Weinen bester Qualität.
Parallel dazu organisiert der Rat weitreichende Werbeveranstaltungen für die Weine der DO, so etwa das Weinlesefest des Empordà, die jährliche Weinmesse des Empordà, die Anfang September in Figueres stattfindet, etc., und sorgt dafür, dass die empordanesischen Weine bei touristischen, gastronomischen und kulturellen Anlässen vertreten sind.